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Aktuelles
Bauen und Wohnen
Ortsrecht Reit im WinklIn diesem Bereich des Ortsrechts finden Sie den Flächennutzungsplan und aktuelle Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie Informationen zum Sanierungsgebiet, Richtlinien und Fragebogen zum Familienansiedlungsmodell, vergünstigtem Wohnraum und zur kommunalen Wärmeplanung (kWP)
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung, weiter bei der Übersicht der Ämter und Sachgebiete.
Ab dem 01.03.2021 können Bauanträge nur noch beim Landratsamt Traunstein eingereicht werden - bevorzugt digital, aber auch die Papierform ist noch möglich.
Information zur kommunalen Wärmeplanung (kWP) der Gemeinde Reit im Winkl
Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht derzeit im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung dieses Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Informationen zur Förderung www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Die Gemeindeverwaltung hat am 30.11.2023 in Zusammenarbeit mit dem Ökomodell Achental e.V. einen Förderantrag gestellt welcher mit Förderbescheid vom 23.09.2024 bewilligt wurde. Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat daraufhin in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, zusammen mit dem Ingenieurbüro ing Kess GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.
Angaben zum Vorhaben
Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Reit im Winkl
Förderkennzeichen: (67K29239)
Laufzeit: Die Förderphase läuft von 01.01.2025 bis 31.12.2025
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Projektträgerschaft: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Die Wärmeplanung wurde zum 18.12.2025 fertiggestellt und liegt hier zur Einsicht und Download, sowie ausgedruckt im Bauamt der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit.
Als kompetente Ansprechperson für Fragen zur Wärmeplanung steht Frau Angelika Maier vom Ökomodell Achental unter Tel.: 08641/ 6965200 oder E-Mail: a.maier@oekomodell.de zur Verfügung.
Hier die Unterlagen zum Download:
- Amtliche Bekanntmachung kommunale Wärmeplanung
- Präsentation Gemeinderatssitzung 13.01.2026
- Wärmeplan der Gemeinde Reit im Winkl
Anlagen zum Wärmeplan:
- A1_Energiebilanz_Naturwärme_R.i.W._2024
- A1_Energiebilanz_Naturwärme_R.i.W._2025
- A2_Wärmebedarf_CO2_im_Bestand
- A3_LfU_Merkblatt_Wärmegewinnung_aus_Fließgewässern
- A4_Wärmeliniendichte gesamtes Gemeindegebiet
- A5_Wärmedichte gesamtes Gemeindegebiet
- A6_Clustereinteilung gesamtes Gemeindegebiet
- A7_Clustersteckbriefe
- A8_Heizsystemvergleich
- A9_Entscheidungshilfe oberflächennahe Geothermie
- A10_Maßnahmensteckbriefe
Nachhaltiges Bauen für die Menschen vor Ort - Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung
Zur Schaffung von Wohnraum für Familien stellt die Gemeinde Baugrundstücke für zwei Doppelhäuser im Rahmen eines Familienansiedlungsmodells zur Verfügung. Ab sofort können Interessierte sich unter Hereingabe der erforderlichen Unterlagen (Fragebogen mit entsprechenden Nachweisen zum Download siehe unten) bewerben.
Bei etwaigen Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Zaiser (zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80040) und die Bauamtsleitung, Frau Bürger (buerger@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80057) jederzeit gerne zur Verfügung.
Downloads Grundsatzbeschluss, Richtlinien, Fragebogen Familienansiedlungsmodell (Einheimischenmodell) und vergünstigtem Mietwohnraum:
- -Grundsatzbeschluss_zur_Innenentwicklung.pdf (PDF, 203 KB)
- -Fragebogen_-_Einheimischenmodell_-_Bauland_Stand_Juni_2023._-_01.pdf (PDF, 261 KB)
- Handreichung_zur_Gestaltung_der_Doppelhaeuser_288_2_24.pdf (PDF, 273 KB)
- -Fragebogen_-_Einheimischen_Modell-_Wohnungen_Stand_Juni_2023.-_.pdf (PDF, 252 KB)
- Richtlinien_06.02.2025.pdf (PDF, 162 KB)
Bebauungspläne
- Blindau
- Gasteig
- Reit im Winkl - West
- Reit im Winkl - West, 5. Änderung
- Reit im Winkl - West, 6. Änderung
- Reit im Winkl - West, 7. Änderung
- Am Schweinsbichl
- Am Schweinsbichl, 1. Änderung
- Am Schweinsbichl, Aufhebungssatzung
- Nördlich der Tiroler Straße
- Nördlich der Tiroler Straße, 1. Änderung
- Nördlich der Tiroler Straße, 2. Änderung
- Unterbergstraße
- Östlicher Teil
- Östlicher Teil, 8. Änderung
- Am Steinbachweg
- Am Steinbachweg, 1. Änderung
- Bebauungsplan “Gut Steinbach”, 2. Änderung
- Hotel zur Post, 1. Änderung
Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl
Weitere Bebauungspläne finden sie hier:
Mehr Informationen im Bayernatlas des Geoportal Bayern
Die meisten Bebauungsplanänderungen wurden eingearbeitet.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vermaßung der Onlinepläne keine Haftung übernommen wird.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Maße auf den Originalplänen, welche im Bauamt eingesehen werden können.
Mehr zum Thema Bauwesen siehe auch "Ortsrecht - Satzungen Bauwesen"
Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Reit im Winkl“ - Kommunales Förderprogramm
Was ist zu tun im Sanierungsgebiet?
- Wenn Sie bauliche Maßnahmen beabsichtigen
- Bei baugenehmigungspflichtigen sowie genehmigungsfreien Vorhaben reicht ein formloser Antrag im Bauamt der Gemeinde Reit im Winkl nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsberater (Planungsbüro Romstätter) der Gemeinde i.d.R. im Rahmen einer Ortseinsicht
- Anforderung von (weiteren) Unterlagen je nach Einzelfall
- Prüfung der beabsichtigen Maßnahmen mit den Zielen der Sanierungssatzung sowie der Baugestaltungssatzung durch Landratsamt und/oder Gemeinde unter Beteiligung des Sanierungsberaters (Planungsbüro Romstätter)
- Nach abschließender Überprüfung Bescheid durch Landratsamt oder Gemeinde
- Wenn Sie erhöhte steuerliche Abschreibungen für bauliche Maßnahmen nutzen wollen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) – siehe Download--
- Bescheinigungsfähig sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie
Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen - Voraussetzung ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Reit im Winkl – damit verbunden ist eine Prüfung der beabsichtigten Maßnahmen mit den Zielen der Sanierungssatzung und der Baugestaltungssatzung der Gemeinde Reit im Winkl
- Nach Durchführung der Maßnahme Vorlage der bescheinigungsfähigen Kosten mit Originalrechnungen mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung mit Plänen
- Wenn Sie das kommunale Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung in Anspruch nehmen wollen
- Formloser Antrag bzw. Antragsformular auf Förderung nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsberater (Planungsbüro Romstätter) der Gemeinde i.d.R. im Rahmen einer Ortseinsicht
- Der Antrag muss nachfolgende Unterlagen enthalten:
- Allgemeine Beschreibung des Vorhabens/der Maßnahme und Angaben über den beabsichtigten Baubeginn sowie das voraussichtliche Ende
- Lageplan 1:1000
- Einige Bestandsfotos
- Bestands-, Entwurfs- oder Genehmigungspläne (nach Absprache mit Sanierungsberater)
- Detaillierte Kostenschätzung nach Gewerken, Arbeiten, Baumaterial und Stundenaufwand – bei Vergabe von Bauaufträgen müssen mindestens zwei Angebote eingeholt werden
- Finanzierungsplan mit Angaben über weitere beantragte Zuschüsse und deren Bewilligungsentscheidungen
- Prüfung der beabsichtigen Maßnahme mit den Zielen der Sanierungssatzung sowie der Baugestaltungssatzung durch die Gemeinde Reit im Winkl unter Beteiligung des Sanierungsberaters (Planungsbüro Romstätter) – ggf. Anforderung weiterer Unterlagen
- Die Förderung wird nach Überprüfung der Antragsunterlagen in Aussicht gestellt
- Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahmen mit der Gemeinde Reit im Winkl
- Die Maßnahmen dürfen erst nach Bescheid durch die Gemeinde bzw. Abschluss der Vereinbarung begonnen werden
- Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist
- eine sach- und fachgerechte Bauausführung – das Ergebnis wird beurteilt, außerdem ist eine Fotodokumentation vorzulegen
- die Vorlage der Originalrechnungen sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung
- Nach Beurteilung des Ergebnisses und Ermittlung des Förderbetrages anhand der Rechnungen erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Downloads zur Satzung der Gemeinde Reit im Winkl zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ”Ortskern Reit im Winkl"
- Sanierungssatzung_Ortskern_Reit_im_Winkl.pdf (PDF, 126 KB)
- Sanierungssatzung_Ortskern_Reit_im_Winkl__Begruendung.pdf (PDF, 197 KB)
- Sanierungssatzung_-_UEbersichtsplan.pdf (PDF, 222 KB)
- Kommunales_Foerderprogramm_-_Foerderrichtlinien_Reit_im_Winkl__Rechtsstand_02.01.2023.pdf (PDF, 287 KB)
- Sanierungssatzung_-_Antrag_an_Gemeinde_fuer_kommunales_Foerderprogramm.pdf (PDF, 582 KB)
- Sanierungssatzung__Antrag_auf_Ausstellung_Bescheinigung.pdf (PDF, 222 KB)
- Sanierungssatzung__Sanierungsvereinbarung_Gemeinde_Reit_im_Winkl.pdf (PDF, 117 KB)
- Sanierungssatzung__Foerderung_von_gestalterischen_Verbesserungen_im_Sanierungsgebiet_RiW.pdf (PDF, 328 KB)
- Flyer_Kommunales_Foerderprogramm__Staedtebaufoerderung.pdf (PDF, 153 KB)
Kontakt
- Adresse
-
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl - Telefon
- +49 8640 80057
- buerger@reitimwinkl.bayern.de
Bodenrichtwerte
Informationen zu Bodenrichtwerten finden Sie beim Landratsamt Traunstein.
Leerstandsbörse Landkreis Traunstein - Gewerbeflächen - Flächenmanagement
Auf der Suche nach einer geeigneten Gewerbefläche oder Gewerbeimmobilie kann digital über die Website der Chiemgau GmbH angefragt werden.
Auch die Eigentümer von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen können nun Leerstände melden und diese zur Veräußerung oder Verpachtung anbieten.