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Tipps für den Urlaub in den Bergen!
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Der „Wahl-Kalender“ von Reit im Winkl. Wir beantworten hier alle Fragen zu Fristen, Briefwahl, Parteien, Kandidaten und Kandidatinnen.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Antragsformular mit Markblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme stehen Ihnen in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zur Verfügung.
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden im Urnenwahl- und Briefwahlbezirk wieder viele fleißige Hände benötigt.
Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen.
Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt, weshalb erstmals auch Jugendliche als ehrenamtliche Wahlhelfer mitwirken können.
Für diese Tätigkeit braucht man keine besonderen Vorkenntnisse.
Jugendliche und junge Heranwachsende können dadurch erstmals ehrenamtliche Erfahrung sammeln in der Durchführung einer Wahl und dabei wertvolle Unterstützung leisten.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Für nähere Informationen steht Ihnen gerne das Wahlamt Reit im Winkl (Rathaus, Erster Stock, Zimmer 101) zu den regulären Öffnungszeiten unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 08640/800-31, -32, -33 / E-Mail: wahlamt@reitimwinkl.bayern.de
Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen der Teilnahme für den Arbeitgeber ausgestellt, z.B. Antrag Stundenausgleich wegen ehrenamtlicher Tätigkeit.
=> Senden Sie Ihre Bewerbung zum Wohlhelfer hier über das Rathaus Service Portal (sichere Internetverbindung).
Plakatanschlagsverordnung der Gemeinde Reit im Winkl - Wahlwerbung
Anstehende Wahltermine
Kommunalwahlen in Bayern voraussichtlich 2026
Bundestagwahl 2021
Wahlergebnis der Gemeinde Reit im Winkl
Hier erfahren Sie die Ergebnisse der Wahl - bitte benützen Sie den unten angegebnen Link:
- Landtagswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/189000/0/20231008/landtagswahl_stkl_1_stk/index.html
- Bezirkswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/189000/0/20231008/bezirkswahl_stkl_1_stk/index.html