Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Wer in eine Notlage gerät, braucht Hilfe und Unterstützung, und man muss wissen, wo man diese Unterstützung findet.
Die Gemeinde Reit im Winkl, insbesondere der Sozialausschuss, der Landkreis Traunstein, das Land Bayern und viele weitere soziale Einrichtung beraten Sie gerne, vermitteln und unterstützen in vielen Krisensituationen.
Zweck der Sozialen Bürgerhilfe ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in der Gemeinde Reit im Winkl. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Soziale Bürgerhilfe erfüllt ihre Aufgaben durch Mittel aus Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke.
Spenden über die Konten der Gemeinde Reit im Winkl, Kennwort: Soziale Bürgerhilfe Reit im Winkl
-Kreissparkasse Traunstein-Trostberg, IBAN: DE11 7105 2050 0000 3550 16, BIC: BYLADEM1TST
-Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG, IBAN: DE39 7116 0000 0001 4203 05, BIC: GENODEF1VRR
Die Gemeinde kann Spendenquittung ausstellen.
Anfragen von Hilfsbedürftigen werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.
In plötzlichen Notlagen kann die Gemeinde schnelle Hilfe leisten und übergangsweise Pflegebetten oder einen Rollstuhl zur Verfügung stellen, bis zum Beispiel ein eigenes Bett vorhanden ist.
Kontakt über den Sozialausschuss der Gemeinde:
Telefon Max Weiß: 0176 23436876
E-Mail Dr. Sabine Wörnle: vorssozialaussch@reitimwinkl.bayern.de
Ulrike Speicher ist die richtige Ansprechpartnerin wenn es um das Älterwerden geht. Sie unterstützt Bürger bei der Vermittlung an Fachdienste und bietet Erstberatungen zu Themen wie Pflege, Wohnen, finanziellen Hilfen uvm. an.
Kontakt:
Ulrike Speicher
08640 80039
speicher@reitimwinkl.bayern.de
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Aufgrund von Außenterminen ist das Büro nicht durchgehend besetzt.
Daher wird um Terminvereinbarung per Telefon oder Mail gebeten.
Vielen Dank!
Mit Betreuung persönlich hat die Gemeinde einen Partner gefunden, der die ambulante Pflege in unserem Dorf ergänzt und verstärkt. Das gemeinsame Ziel ist es, unseren Bürgern möglichst lange ein Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Hierfür entwickeln wir in enger Zusammenarbeit mit Betreuung persönlich verschiedenste Maßnahmen und setzen diese gemeinsam um. So gibt es u.a. eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegeberater von Betreuung persönlich. Wir stellen hierzu ein Büro als Stützpunkt im Rückgebäude des Rathauses zur Verfügung.
Das innovative Betreuungs- und Pflegekonzept basiert auf dem Buurtzorg-Modell, das in Holland mittlerweile etabliert ist und übersetzt Nachbarschaftshilfe heißt. Damit sind wir in Bayern eine Modellregion.
Kontakt:
Tel-Nr.: 08642 - 244 03 43
E-Mail: inforeitimwinkl@betreuung-persoenlich.de
Über den Landkreis Traunstein verteilt gibt es 6 Familienstützpunkte, für Reit im Winkl zuständig ist der Stützpunkt Übersee.
Organisiert vom Amt für Familie und Jugend im Landratsamt finden Familien in Notlagen hier Unterstützung in Form von Kleiderkammer, Kindermöbeln, Kindernahrung, Beratung zu anderen Hilfsangeboten, Hilfe bei Formularen und Behördengängen, Familienbildung oder der kurzfristigen Vermittlung von Krisenwohnungen für bedrohte Frauen
Wer helfen möchte, kann gut erhaltene Kindermöbel oder Kinderkleidung spenden, auch Geldspenden sind möglich.
Der Pflegestützpunkt beim Landratsamt Traunstein ist zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger zum Thema Pflege. Die Mitarbeiter:innen beraten und unterstützen Pflegebedürftige und Pflegende kompetent und kostenlos.
Kontakt: Telefon 0861 58 300 oder www.traunstein.com/buerger-verwaltung/pflegestuetzpunkt
Bayern hat ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000 € eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten.
Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Die Pflegebedürftigen können in einem Pflegeheim untergebracht sein oder zuhause leben und versorgt werden. Diese Leistung ist steuerfinanziert undk eine Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Das Landespflegegeld wird nach Entscheidung des Bundessozialministeriums nicht mit Grundsicherung und Arbeitslosengeld II verrechnet. Gleiches gilt für das Blindengeld und das Wohngeld. Das Landespflegegeld ist damit auch für Sozialhilfeempfänger eine zusätzliche Geldleistung.
Antrag für das Pflegegeld stellen
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person.
Die zweiseitigen Antragsformulare gibt es auf der Website der Bayerischen Landesregierung sowie bei den Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zum Download. Besitzer:innen des neuen Personalausweises mit einem Bürgerkonto können den Antrag online stellen.
Alternativ ist das Antragsformular auch im Rathaus (Zimmer 103, Herr Plank) erhältlich.
Mehr Informationen: Landespflegegeldstelle, Telefon 09621 9669 2444
In Seegatterl sind bereits seit einigen Jahren Asylsuchende untergebracht. Die Mitglieder des Helferkreises unterstützen die Asylsuchenden bei Behördengängen, Deutschunterricht, Freizeitgestaltung, mit einer Kleiderkammer und vielem mehr.
Kontakt: helferkreis-riw@outlook.de