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Amtliche Bekannt-machungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Inhalt

Amtliche Bekanntmachung Kommunale Wärmeplanung (kWP) der Gemeinde Reit im Winkl

Die Gemeindeverwaltung hat am 30.11.2023 in Zusammenarbeit mit dem Ökomodell Achental e.V. einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung gestellt welcher mit Förderbescheid vom 23.09.2024 bewilligt wurde. Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat daraufhin in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zusammen mit dem Ingenieurbüro ing Kess GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln. 

Die Wärmeplanung wurde zum 18.12.2025 fertiggestellt und liegt ausgedruckt im Bauamt der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 während der allgemeinen Geschäftszeiten, sowie digital auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.reitimwinkl.de/baurecht zur Einsicht bereit.

Als kompetente Ansprechperson für Fragen zur Wärmeplanung steht Frau Angelika Maier vom Ökomodell Achental unter Tel.: 08641/ 6965200 oder E-Mail: a.maier@oekomodell.de zur Verfügung.

Im Rahmen der Bürgerversammlung am 29.04.2026 wird die Wärmeplanung durch das beauftragte Planungsbüro ing Kess GmbH und von Angelika Maier vom Ökomodell Achental vorgestellt. Interessierte Bürger können sich im Anschluss an den Vortrag noch an den Info-Stellwänden erkundigen.

Reit im Winkl, 25.02.2026

Gemeinde Reit im Winkl

Matthias Schlechter, Erster Bürgermeister

 

zum Download: Amtliche Bekanntmachung Wärmeplanung

2. Änderung der Baugestaltungssatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Beschluss des Gemeinderats zum Erlass der 2. Änderung der Baugestaltungssatzung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung nebst Begründung beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt), jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 

Hier die Unterlagen zum Download:

 

2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“
 

Die Gemeinde Reit im Winkl hat mit Beschluss vom 18.11.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 

Hier die Unterlagen zum Download:

Bekanntmachung Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Neuerlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Neuerlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.

Die Satzung tritt am 22.10.2025 in Kraft.

Jedermann kann die Stellplatzsatzung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt), jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

 

Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 die Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Gemeinde Reit im Winkl (Parkgebührenverordnung) beschlossen. 

Die Verordnung tritt am 15.02.2025 in Kraft. Die Verordnung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Geschäftsleitung, Frau Zaiser) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. 

Hier die Unterlagen zum Download:

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl

Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.

Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.

Hier die Unterlagen zum Download:

 

 

Redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland

Amtliche Bekanntmachung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkt hat in seiner Sitzung vom 14.01.2025 eine redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen beschlossen.
Sie liegen im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 107 (Bauamt) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

Amtliche Bekanntmachung

Redaktionelle Änderung der Richtlinien 

Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl

Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e:

Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.

Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.

Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.

Folgende Parzellen werden angeboten:

  • Parzelle 2, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 3) 425 m2
  • Parzelle 3, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 2) 490 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 4, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 5) 370 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 5, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 4) 440 m2 incl. Zufahrt

Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.

Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der Gemeinde Reit im Winkl (zum Download auf der gemeindlichen Homepage oder in Papierform im Rathaus)
  • Einkommensteuerbescheide der Jahre 2021 - 2023, bei Selbständigen entsprechende Jahresabschlüsse aus den Jahre 2021 - 2023
  • Nachweise über das vorhandene Vermögen (Bankbestätigungen, bestätigte Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten)
  • Kindergeldbescheide
  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.

Unterlagen zum Download:

Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)

Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024


Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Antragsformular (Mietwohnraum) und Vergaberichtlinien zum bezahlbaren Wohnen (ehemalige Posthäuser)

Kontakt ins Bauamt

Adresse
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
Telefon
+49 8640 80057
E-Mail
buerger@reitimwinkl.bayern.de

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