Aktuelle Informationen
Alles Wichtige für Ihren Urlaub, kurz, knapp und aktuell.
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Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 für die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung -Erweiterung des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung betreffend das Grundstück Fl.Nr. 138, Gemarkung Reit im Winkl -den Satzungsbeschluss gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GO ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung gemäß § 2 der 1. Änderung der Baugestaltungssatzung ab 10.03.2023 in Kraft.
Jedermann kann die Satzungsänderung mit Begründung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 bzw. Zimmer-Nr. 108 (Bauamt) oder 2. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 201 (Geschäftsleitung) von Montag -Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-56) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Downloads:
- Bekanntmachtung hierzu
- Begründung zur 1. Änderung Baugestaltungssatzung
- Plan Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Reit im Winkl beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl
Kontaktperson: Frau Zaiser, E-Mail: zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Telefon: 08640 80040, Fax: 08640 80034
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.04.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
Dokumente zum Download:
• Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
• Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
• Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
• Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)
• Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
• Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
• Hinweisdokument Leitfaden – Benutzung der Adresslisten
Überprüfung der Grenzzeichen an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt in ihrem Gebiet Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.
Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.
Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach – Scheibelberg" (Teil Hoher Göll – Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte Juni bis Dezember 2023 von einer Vermessungsgruppe des LDBV und des ADBV Traunstein durchgeführt.
Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.
In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schmeer
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Referat für Staats- und Landesgrenzen
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: +49 (89) 2129 1427
E-Mail: martin.schmeer@ldbv.bayern.de
Internet: www.geodaten.bayern.de
Zur Schaffung von Wohnraum für Familien stellt die Gemeinde in Kürze mehrere Baugrundstücke – für zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus - im Rahmen eines Familienansiedlungsmodells zur Verfügung. Ab sofort können Interessierte sich unter Hereingabe der erforderlichen Unterlagen (Fragebogen mit entsprechenden Nachweisen zum Download siehe unten) bewerben.
Bei etwaigen Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Zaiser (zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80040) und die Bauamtsleitung, Frau Bürger (buerger@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80057) jederzeit gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Grundstücken werden in Kürze auf der Homepage veröffentlicht.