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Amtliche Bekannt-machungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Inhalt

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Reit im Winkl - West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB-

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 02.08.2023 die 7.  Änderung des Bebauungsplanes „Reit im Winkl - West“ beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.11.2023 gebilligt.

Der von dem Architekturbüro Romstätter, 83278 Traunstein erstellte Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.11.2023 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom

1. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024

im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift während dieser Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Reit im Winkl - West“ nicht von Bedeutung ist.

Hier die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung § 3 Abs. 2. 
- Begründung, Stand 14.11.2023
- Bebauungsplan, Stand 14.11.2023
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
- nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende Stellungnahmen
- schalltechnische Untersuchung, 31.07.2023

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“

auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch -BauGB-

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat mit Beschluss vom 07.11.2023 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“ in der Fassung vom 07.11.2023 auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“, Stand 30.06.2023 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“ auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hotel zur Post“ in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hier die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung Satzungsbeschluss

- Begründung, Stand 07.11.2023

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Stand 07.11.2023

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Immissionstechnisches Gutachten

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Beschluss des Gemeinderats zur Einleitung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gut Steinbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gut Steinbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft vorrangig eine Anpassung der Grenzen des bereits bestehenden Sondergebiets in den Randbereichen, sodass zukünftig sämtliche genehmigte und geplante Gebäude und Betriebsflächen innerhalb des Umgriffs des Sondergebiets liegen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB besteht in der Zeit vom

16. November bis 18. Dezember 2023

für jedermann Gelegenheit, im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 104 bzw. Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) Auskunft über die Planung zu erhalten. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht nehmen und Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

 

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung Bürgerbeteiligung

- Begründung mit Umweltbericht, Stand 26.09.2023

- Flächennutzungsplan, Stand 26.09.2023

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Beschluss des Gemeinderates zur 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf der Basis des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Im Wesentlichen sollen östlich des bestehenden Hotelgebäudes weitere 5 Chalets, außerdem ein Carport im Bereich des bestehenden Personalparklatzes entstehen.
Im Bereich Hoteldorf I sollen anstelle der ursprünglich geplanten zwei großen Chalets drei kleinere errichtet, auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/12, Gemarkung Reit im Winkl die planerischen Voraussetzungen für eine Tiefgarage geschaffen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB besteht in der Zeit vom

16. November bis 18 Dezember 2023

für jedermann Gelegenheit, im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nr. 107, 1. Obergeschoss (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) Auskunft über die Planung zu erhalten. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht nehmen und Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Hier die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluß

- Begründung mit Umweltbericht, Stand 26.09.2023

- Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 26.09.2023

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Stand 26.09.2023

 

 

Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e - Anmeldefrist bis 31.08.2023

Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.

Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt. Die Richtlinien sowie der dazugehörige Fragebogen sind auf www.reitimwinkl.de/baurecht zu finden. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Wir bitten, die Antragsunterlagen bis 31. August 2023 bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.

Folgende Parzellen werden angeboten:

  • Parzelle 1, bebaubar mit einem Einfamilienhaus 585 m2
  • Parzelle 2, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 3) 425 m2
  • Parzelle 3, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 2) 490 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 4, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 5) 370 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 5, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 4) 440 m2 incl. Zufahrt

Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.

Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.

Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der Gemeinde Reit im Winkl (zum Download auf der gemeindlichen Homepage oder in Papierform im Rathaus)
  • Einkommensteuerbescheide der Jahre 2020 - 2022, bei Selbständigen entsprechende Jahresabschlüsse aus den Jahre 2020 - 2022
  • Nachweise über das vorhandene Vermögen (Bankbestätigungen, bestätigte Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten)
  • Kindergeldbescheide
  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.

 

Antragsformular und Vergaberichtlinien zum bezahlbaren Wohnen (ehemalige Posthäuser)

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Beschluss des Gemeinderats zum Erlass der 1. Änderung der Baugestaltungssatzung bezüglich der Erweiterung des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung betreffend das Grundstück Fl.Nr. 138

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 für die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung -Erweiterung des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung betreffend das Grundstück Fl.Nr. 138, Gemarkung Reit im Winkl -den Satzungsbeschluss gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GO ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung gemäß § 2 der 1. Änderung der Baugestaltungssatzung ab 10.03.2023 in Kraft.
Jedermann kann die Satzungsänderung mit Begründung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 bzw. Zimmer-Nr. 108 (Bauamt) oder 2. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 201 (Geschäftsleitung) von Montag -Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-56) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Downloads:

- Bekanntmachtung hierzu

- Begründung zur 1. Änderung Baugestaltungssatzung

- Plan Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung

 

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)


BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Reit im Winkl beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de  veröffentlicht.

Ansprechpartner:
Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl
Kontaktperson:    Frau Zaiser, E-Mail: zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Telefon: 08640 80040, Fax:  08640 80034


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.04.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3 – Markterkundung Ergebnis 
Die Gemeinde Reit im Winkl hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden. 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

Dokumente zum Download:
•    Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
•    Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
•    Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
•    Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)  
•    Nutzungserklärung Geodaten (PDF)  
•    Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
•    Hinweisdokument Leitfaden – Benutzung der Adresslisten
•    Ergebnis des Markterkundungverfahrens

 

 

 

Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze im Jahr 2023 (Grenzabschnitt G)

Überprüfung der Grenzzeichen an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt in ihrem Gebiet Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.
Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.

Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach – Scheibelberg" (Teil Hoher Göll – Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte Juni bis Dezember 2023 von einer Vermessungsgruppe des LDBV und des ADBV Traunstein durchgeführt.

Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.   

In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schmeer

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Referat für Staats- und Landesgrenzen
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: +49 (89) 2129 1427
E-Mail: martin.schmeer@ldbv.bayern.de
Internet: www.geodaten.bayern.de

Nachhaltiges Bauen für die Menschen vor Ort - Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung

Zur Schaffung von Wohnraum für Familien stellt die Gemeinde in Kürze mehrere Baugrundstücke – für zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus -  im Rahmen eines Familienansiedlungsmodells zur Verfügung. Ab sofort können Interessierte sich unter Hereingabe der erforderlichen Unterlagen (Fragebogen mit entsprechenden Nachweisen zum Download siehe unten) bewerben.
Bei etwaigen Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Zaiser (zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80040) und die Bauamtsleitung, Frau Bürger (buerger@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80057) jederzeit gerne zur Verfügung.


Nähere Informationen zu den Grundstücken werden in Kürze auf der Homepage veröffentlicht.

 

Downloads Grundsatzbeschluss, Richtlinien und Fragebogen:

Kontakt ins Bauamt

Adresse
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
Telefon
+49 8640 80057
E-Mail
Buerger@reitimwinkl.bayern.de

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