Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung.
Die Tourist Info Reit im Winkl wünscht ein Frohes Neues Jahr!
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Die Tourist Info Reit im Winkl wünscht ein Frohes Neues Jahr!
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.
Die Gemeinde Reit im Winkl hat mit Beschluss vom 18.11.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hier die Unterlagen zum Download:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Neuerlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.
Die Satzung tritt am 22.10.2025 in Kraft.
Jedermann kann die Stellplatzsatzung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt), jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 die Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Gemeinde Reit im Winkl (Parkgebührenverordnung) beschlossen.
Die Verordnung tritt am 15.02.2025 in Kraft. Die Verordnung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Geschäftsleitung, Frau Zaiser) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl
Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.
Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.
Hier die Unterlagen zum Download:
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkt hat in seiner Sitzung vom 14.01.2025 eine redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen beschlossen.
Sie liegen im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 107 (Bauamt) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e:
Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.
Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.
Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.
Folgende Parzellen werden angeboten:
Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.
Einzureichende Unterlagen:
Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.
Unterlagen zum Download:
Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister