Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung.
Tickets für den Biathlon Shuttle: erhältlich ab sofort NUR in der Tourist Info
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Ankommen und Wohlfühlen im 5***** Ferienhaus Blindauer Eck.
In unserem exklusiven Ferienhaus werden Sie sich sofort wohlfühlen und den Alltag vergessen. Ein Ferienhaus ganz für Sie alleine! Genießen Sie in unserem großzügig gehaltenen Ferienhaus mit 160 m² Wohnfläche und einem wunderschönen Garten Ihren Urlaub zu jeder Jahreszeit. Vom Garten und dem großen Balkon aus, haben Sie einen herrlichen Blick auf unsere wunderschönen Berge, die geradezu darauf warten, von Ihnen erobert zu werden.
Für einen entspannten Urlaub bietet das Haus genügend Platz - und das für 6 Personen. Design kombiniert mit Stil und dennoch bayerisch - das waren die Ansprüche, die wir an unserem Ferienhaus hatten.
Ausgewählte Möbel, stilgehaltene Fenster und eine komplette Ausstattung haben das möglich gemacht. Im Haus finden Sie jegliche Annehmlichkeiten.
Es verfügt über eine Terrasse und einem großzügigen Balkon, der rund um die Schlafräume verläuft. Im Garten können Sie von morgens bis abends die Sonne genießen.
Ihr Vorteil als unser Gast: Wir sind Partner-Vermieter/Betrieb der Reit im Winkl Schwimm-Card. Sie haben dadurch die Möglichkeit, zusätzlich zu unseren eigenen Leistungen weitere kostenlose Leistungen zu erhalten, wie z.B. freien Eintritt im Freibad Reit im Winkl, im Kössener Waldschwimmbad sowie an den Strandbädern am Walchsee.
Profitieren Sie von den Vorteilen der inklusiv Card, von Gratis-Leistungen und Ermäßigungen auch gleich am Anreisetag (z.B. kostenlose Auffahrt zur Winklmoos-Alm, Teilnahme an geführten Wanderungen usw.) Fragen Sie bitte Ihren Vermieter bei der Ankunft nach der inklusiv Card!
Kurbeitrag ganzjährig pro Pers/Nacht
Erwachsene * 3,00 Euro
Kinder und Jugendliche** 1,50 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte deren Grad
100 % beträgt und deren notwendige Begleitperson sind kurbeitragsfrei.
Für Schwerbehinderte von 80-99 % beträgt der Kurbeitrag die Hälfte der Beträge.
*ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
** ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr