Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Aktuelles
Amtliche Bekannt-machungen
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.
Inhalt
- Bekanntmachung Stellplatzsatzung
- Änderung Parkgebührenverordnung
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
- Änderung Wasserabgabesatzung
- Bekanntmachung redaktionelle Änderung preisvergünstigtem Bauland
- Familienansiedlungsmodell
- Vollzug des Grundsteuergesetzes - Grundsteuer 2024
- Vergünstiger Wohnraum
- Kontakt ins Bauamt
Bekanntmachung Stellplatzsatzung
Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Neuerlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Neuerlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.
Die Satzung tritt am 22.10.2025 in Kraft.
Jedermann kann die Stellplatzsatzung bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt), jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 die Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Gemeinde Reit im Winkl (Parkgebührenverordnung) beschlossen.
Die Verordnung tritt am 15.02.2025 in Kraft. Die Verordnung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Geschäftsleitung, Frau Zaiser) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl
Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung
Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.
Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.
Hier die Unterlagen zum Download:
- Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde RiW vom 30.10.24
- Lageskizze
- Amtliche Bekanntmachung
- Abschnitt Dürrnbachalmen - HB Bergstation Dürrnbachhornbahn
Redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkt hat in seiner Sitzung vom 14.01.2025 eine redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen beschlossen.
Sie liegen im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 107 (Bauamt) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl
Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e:
Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.
Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.
Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.
Folgende Parzellen werden angeboten:
- Parzelle 2, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 3) 425 m2
- Parzelle 3, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 2) 490 m2 incl. Zufahrt
- Parzelle 4, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 5) 370 m2 incl. Zufahrt
- Parzelle 5, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 4) 440 m2 incl. Zufahrt
Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der Gemeinde Reit im Winkl (zum Download auf der gemeindlichen Homepage oder in Papierform im Rathaus)
- Einkommensteuerbescheide der Jahre 2021 - 2023, bei Selbständigen entsprechende Jahresabschlüsse aus den Jahre 2021 - 2023
- Nachweise über das vorhandene Vermögen (Bankbestätigungen, bestätigte Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten)
- Kindergeldbescheide
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.
Unterlagen zum Download:
Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)
Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister
Antragsformular (Mietwohnraum) und Vergaberichtlinien zum bezahlbaren Wohnen (ehemalige Posthäuser)
Kontakt ins Bauamt
- Adresse
-
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl - Telefon
- +49 8640 80057
- buerger@reitimwinkl.bayern.de