Nützliche Informationen
Tipps für den Urlaub in den Bergen!
Tipps für den Urlaub in den Bergen!
Kompakt und übersichtlich finden Sie hier Kontakt und Öffnungszeiten im Rathaus Reit im Winkl sowie alle aktuellen Meldungen aus Politik und Verwaltung, die Sie als Reit im Winkler Bürgerinnen und Bürger interessieren.
Der erste Schneefall heuer hat wieder einmal gezeigt, dass die weiße Pracht für den Winterdienst als auch für die Bevölkerung eine jährlich wiederkehrende Herausforderung darstellt.
Alle Einsatzkräfte im Winterdienst –unsere Bauhofmitarbeiter und die Mitarbeiter der Firma Dirnhofer- tun ihr Möglichstes, um auf Gehwegen und Straßen ein sicheres Fahren und Gehen zu gewährleisten. Oftmals sind sie bereits sehr früh am Morgen und bis spät in der Nacht unterwegs, egal ob unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen.
Wir bitten allerdings zu bedenken, dass der Winterdienst stets den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und jedes Einzelnen suchen muss.
Vereinzelt wünschen Bürger sich einen früheren, häufigeren und gerechteren Einsatz der Winterdienstfahrzeuge.
Vielleicht ist es vielen unbekannt, dass für Kommunen eine rechtliche Verpflichtung zum Räumen und Streuen nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen besteht und dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Eine bestimmte Schneehöhe ist hierbei nicht maßgebend. Entscheidend ist, dass die Situation für den Verkehrsteilnehmer bei einem den winterlichen Bedingungen angepassten Verkehrsverhalten nicht mehr beherrschbar ist.
Der Gemeinde ist es ungeachtet der Rechtslage auch in Zukunft wichtig, sämtliche öffentliche Straßen zu räumen und soweit erforderlich zu streuen, um diese befahrbar und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Bei andauerndem, starkem Schneefall bitten wir jedoch um Verständnis, dass dieser Zustand nicht sofort und überall gleich hergestellt werden kann.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Verkehrsflächen
Alle Haus- und Grundeigentümer, die an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen (Straße, Gehsteig, Radweg, Parkplatz), werden dringend gebeten, ihre Sträucher, Bäume und Hecken zurückzuschneiden. In den Verkehrsraum einragende Äste, Sträucher und Hecken behindern oftmals den fließenden Verkehr und vor allem die Sicht.
Ablagerungen im Bankettbereich
Immer wieder müssen wir feststellen, dass große Steine, Holzpflöcke oder auch andere Gegenstände im Bankettbereich abgelagert werden. Bitte entfernen Sie jegliche Gegenstände und Hindernisse aus dem Bankettbereich. Eingeschneite Hindernisse können von den Winterdienstfahrern nicht mehr wahrgenommen werden. Dies führt oftmals zu großen Schäden an den Fahrzeugen!
Schneeabraum aus Privatgrundstücken
Es kommt immer wieder vor, dass Schneeabraum aus privaten Grundstücken, insbesondere aus Zufahrten, einfach auf die angrenzende Straße geräumt wird, damit dieser bei der nächsten Räumung mitgeführt wird.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies nicht gestattet ist. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Schnee ihres Grundstücks auf den eigenen Flächen abzulagern. Bedenken Sie auch bitte, dass derartig abgelagerter Schnee notgedrungen in der nächsten Einfahrt landet, wenn der Räumdienst diesen Straßenzug durchfährt.
Fräsen in Privatgrundstücke
Wir bekommen regelmäßig Beschwerden, wenn der Winterdienst fräst und Schnee auf Privatgrund gelangt. Hier appellieren wir an Ihr Verständnis – denn wo soll der Schnee hin, wenn der öffentliche Grund so schmal wird bzw. ist, dass dort keine Ablagerung möglich ist? Überall den Schnee wegzufahren ist zeitlich und vor allem finanziell für die Gemeinde nicht leistbar. Um sämtliche Straßen und Wege zu räumen ist Solidarität gefordert!
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
derzeit werden im Landkreis verstärkt E-Mails mit gefälschten Absendern der Gemeinde Reit im Winkl versendet.
Die E-Mail-Texte sind sehr gut formuliert und auf den jeweiligen Empfänger zugeschnitten.
Das Fälschen der Absenderadressen können wir technisch nicht verhindern. Wichtig ist deshalb die genaue Prüfung der E-Mail durch den Empfänger auf Plausibilität.
Bitte gehen Sie bei vertrauenswürdig erscheinenden Rechnungen, Lieferbestätigungen, Unternehmensinformationen oder Ähnlichem mit äußerster Vorsicht vor, wenn Sie diese unerwartet erhalten.
Achten Sie auf Ungereimtheiten zwischen Absender und zugehörige E-Mail-Adresse. Auch auffällige Uhrzeiten (z.B. eine E-Mail von einer Behörde um 02:39 Uhr) sollten Ihr Misstrauen wecken.
Fragen Sie im Zweifelsfall immer beim Absender nach (z.B. Telefon).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Rathaus ist zu den oben genannten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.
Dennoch besteht die Möglichkeit sich unter der Telefonnummer 08640 8000 oder der E-Mail-Adresse gemeinde@reitimwinkl.bayern.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden.
Bitte nutzen Sie unser Rathaus-Service-Portal. Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Gemeinde bequem von zu Hause aus erledigen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Telefon +49 8640 8000
Fax +49 8640 80034
E-Mail gemeinde@reitimwinkl.bayern.de
De-Mail info@reitimwinkl.de-mail.de
ÖPNV Haltestelle
Rathaus
Postanschrift
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus
Zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen verweisen wir auf folgende Seiten:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Mehr Informationen im Rathaus Service Portal