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Amtliche Bekannt-machungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“

auf Basis des Entwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf Basis des Vorentwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung wurde überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 08.04.2024 gebilligt.

Der von der Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung GmbH, Bad Kohlgrub erstellte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 09.04.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom

8. Mai bis einschließlich 7. Juni 2024

im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung

- Begründung mit Umweltbericht, Stand 09.04.2024

- Bebauungsplan, Stand 09.04.2024

- Vegetationskundliches Gutachten AVEGA, 24.06.2013

- Vegetationskundliches Gutachten AVEGA, aktualisiert 15.12.2019

- Vegetationskundliches Gutachten AVEGA, ergänzt 03.10.2020

- VEP, Stand 09.04.2024

- wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

 

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gut Steinbach gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gut Steinbach beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.04.2024 gebilligt.

Der von der Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung GmbH, Bad Kohlgrub erstellte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.04.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom


8. Mai bis einschließlich 7. Juni 2024


im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Nachfolgende Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung

- Begründung mit Umweltbericht

- Flächennutzungsplan, Stand 09.04.2024

- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

 

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes "Am Schweinsbichl"

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 eine Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebiets "Am Schweinsbichl" erlassen.

Hier die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung

- Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebiets "Am Schweinsbichl"

 

Die Satzung über die Veränderungssperre liegt im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nrn. 107 und 108, 1. Obergeschoss (Bauamt) von Montag -
Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
 

Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)

Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024


Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner,
die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels
Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen
Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese
Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem
Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e -

Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.

Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt. Die Richtlinien sowie der dazugehörige Fragebogen sind auf www.reitimwinkl.de/baurecht zu finden. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Wir bitten, die Antragsunterlagen bis spätestens 19.04.2024 bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.

Folgende Parzellen werden angeboten:

  • Parzelle 2, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 3) 425 m2
  • Parzelle 3, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 2) 490 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 4, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 5) 370 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 5, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 4) 440 m2 incl. Zufahrt

Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.

Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der Gemeinde Reit im Winkl (zum Download auf der gemeindlichen Homepage oder in Papierform im Rathaus)
  • Einkommensteuerbescheide der Jahre 2020 - 2022, bei Selbständigen entsprechende Jahresabschlüsse aus den Jahre 2020 - 2022
  • Nachweise über das vorhandene Vermögen (Bankbestätigungen, bestätigte Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten)
  • Kindergeldbescheide
  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.

Unterlagen zum Download:

Antragsformular (Mietwohnraum) und Vergaberichtlinien zum bezahlbaren Wohnen (ehemalige Posthäuser)

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)


BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Reit im Winkl beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de  veröffentlicht.

Ansprechpartner:
Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl
Kontaktperson:    Frau Zaiser, E-Mail: zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Telefon: 08640 80040, Fax:  08640 80034


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.04.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3 – Markterkundung Ergebnis 
Die Gemeinde Reit im Winkl hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden. 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

Dokumente zum Download:
•    Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
•    Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
•    Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
•    Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)  
•    Nutzungserklärung Geodaten (PDF)  
•    Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
•    Hinweisdokument Leitfaden – Benutzung der Adresslisten
•    Ergebnis des Markterkundungverfahrens

 

 

 

Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze im Jahr 2023 (Grenzabschnitt G)

Überprüfung der Grenzzeichen an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt in ihrem Gebiet Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.
Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.

Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach – Scheibelberg" (Teil Hoher Göll – Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte Juni bis Dezember 2023 von einer Vermessungsgruppe des LDBV und des ADBV Traunstein durchgeführt.

Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.   

In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schmeer

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Referat für Staats- und Landesgrenzen
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: +49 (89) 2129 1427
E-Mail: martin.schmeer@ldbv.bayern.de
Internet: www.geodaten.bayern.de

Nachhaltiges Bauen für die Menschen vor Ort - Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung

Zur Schaffung von Wohnraum für Familien stellt die Gemeinde in Kürze mehrere Baugrundstücke – für zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus -  im Rahmen eines Familienansiedlungsmodells zur Verfügung. Ab sofort können Interessierte sich unter Hereingabe der erforderlichen Unterlagen (Fragebogen mit entsprechenden Nachweisen zum Download siehe unten) bewerben.
Bei etwaigen Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Zaiser (zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80040) und die Bauamtsleitung, Frau Bürger (buerger@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80057) jederzeit gerne zur Verfügung.


Nähere Informationen zu den Grundstücken werden in Kürze auf der Homepage veröffentlicht.

 

Downloads Grundsatzbeschluss, Richtlinien und Fragebogen:

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